Steuern und Sozialabgaben

Die Unterschiede

Hinsichtlich der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Behandlung während des aktiven Arbeitslebens muss zwischen den versicherungsförmigen Durchführungswegen …

• Direktversicherung
• Pensionskasse
• Pensionsfonds

und den nicht versicherungsförmigen Durchführungswegen …

• Unterstützungskasse
• Unmittelbare Pensionszusage (Direktzusage)

Steuern und Sozialabgaben

Die Unterschiede

Hinsichtlich der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Behandlung während des aktiven Arbeitslebens muss zwischen den versicherungsförmigen Durchführungswegen …

• Direktversicherung
• Pensionskasse
• Pensionsfonds

und den nicht versicherungsförmigen Durchführungswegen …

• Unterstützungskasse
• Unmittelbare Pensionszusage (Direktzusage)

Anwartschafts-
phase

Anwartschaftsphase

Anwartschaftsphase

Arbeitgeberbeiträge sind…

… steuerfrei

… sozialabgabenfrei

Beträge aus Entgeltumwandlungen sind…

… steuerfrei

… sozialabgabenfrei

Versicherungsförmige Durchführungswege

Arbeitgeberbeiträge sind…

bis 8 % der BBG RV*
(§ 3 Nr. 63 EStG)

bis 8 % der BBG RV*
(§ 4 Abs. 1 Nr. 9 SvEV)

Beträge aus Entgeltumwandlungen sind…

bis 8 % der BBG RV*
(§ 3 Nr. 63 EStG)

bis 8 % der BBG RV*
(§ 4 Abs. 1 Nr. 9 SvEV)

Nicht versicherungsförmige Durchführungswege

Arbeitgeberbeiträge sind…

in unbegrenzter Höhe
(kein steuerbarer Zufluss)

in unbegrenzter Höhe
(kein steuerbarer Zufluss)

Beträge aus Entgeltumwandlungen sind…

in unbegrenzter Höhe
(kein steuerbarer Zufluss)

bis 4 % der BBG RV*
(§ 14 Abs. 1 SGB IV)

* Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung

Leistungsphase

Anwartschaftsphase

Alle Leistungen sind…

… steuerfrei

… sozialabgabenfrei

Einmalige Kapitalleistungen sind zusätzlich …

… steuerlich begünstigt

… sozialabgabenbegünstigt

Versicherungsförmige Durchführungswege

Alle Leistungen sind…

als sonstige Einkünfte
(§ 22 Abs. 5 EStG)

in der Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner
(bei gesetzlicher oder freiwilliger Versicherung)

Einmalige Kapitalleistungen sind zusätzlich …

nein

ja, Verteilung auf 10 Jahre
(§ 229 Abs. 1 SGB V)

Nicht versicherungsförmige Durchführungswege

Alle Leistungen sind…

als nachträglicher Arbeitslohn
(§ 19 EStG)

in der Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner
(bei gesetzlicher oder freiwilliger Versicherung)

Einmalige Kapitalleistungen sind zusätzlich …

ja, durch die Fünftelregelung
(§ 34 Abs. 1 EstG)

ja, Verteilung auf 10 Jahre
(§ 229 Abs. 1 SGB V)

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